• Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel


zum Verbrauch bis zu 40 € im Monat

Nutzen Sie den gesetzlichen Anspruch auf bis zu 480 € im Jahr für kostenfreie Pflegehilfsmittel

Sie pflegen einen Angehörigen oder sind selbst pflegebedürftig? Nutzen Sie den gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege von bis zu 40 € pro Monat.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme? Wer hat Anrecht auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  • Der Pflegebedürftige wird von einer Privatperson allein oder gemeinsam mit Angehörigen, Freunden, Bekannten oder ambulanten Pflegedienst betreut / gepflegt.

Ein Antrag genügt!

 

Wo gibt es den Antrag? Bei uns!

 

Sind Sie dazu berechtigt, beraten und versorgen wir Sie einmal im Monat nach Ihren Wünschen mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und vielen anderen, für die Pflege benötigten, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel

Wir nehmen uns Zeit für Sie, erledigen die Formalitäten und halten alle Materialien, die Ihnen den anstrengenden Pflegealltag erleichtern, für Sie bereit.